Eventrückblick Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU gibt auch für Schweizer Unternehmen Takt und Rahmenbedingungen vor

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Die neuen OR-Vorgaben, aber auch die Regelwerke der EU zur künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung fordern Schweizer Unternehmen auf verschiedenen Ebenen: umfassende Datenerhebung und -aufbereitung werden erwartet, entsprechendes Know-how muss aufgebaut werden, personelle und finanzielle Ressourcen müssen gestellt werden und das Management sollte den positiven Mindset vorgeben, damit alle am gleichen Strick ziehen. Am von Taktkomm zusammen mit MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep am 29. März 2023 organisierten Anlass «Nachhaltigkeit: EU gibt den Takt vor – Schweizer Unternehmen gefordert» wurden die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen vorgestellt und aus Praxissicht über laufende Vorbereitungsprojekte informiert. Der Anlass machte deutlich: Je früher sich ein Schweizer Unternehmen mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt und allfällige Massnahmen einleitet, umso besser.

 

Verweise für den schnellen Überblick:

Gelten die neuen EU-Offenlegungspflichten auch für Ihr Unternehmen? Was wird vorgeschrieben? Und was muss wann umgesetzt werden?

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Rund 40 interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Unternehmen und Branchen fanden sich an der Schiffbaustrasse ein, um sich am Anlass «EU gibt Takt vor – Schweizer Unternehmen gefordert» über die neuen Berichterstattungspflichten zu informieren und auszutauschen. Franziska Gumpfer, Geschäftsführende Partnerin bei Taktkomm, sagte bei ihrer Begrüssung, warum das Thema gerade auch für sie ein Anliegen ist: In den Mandaten die Taktkomm im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattungen und dem Nachhaltigkeitsmanagement betreut, wird klar, viele Unternehmen wissen aktuell nicht genau, was mit den Regulierungen auf sie zukommt und inwieweit sie wann betroffen sind bzw. wie sie jetzt vorgehen sollen. Auch ergeben sich aus den Regulierungen verschiedene rechtliche Fragestellungen, betont Alexander Vogel, Partner bei MLL, die es zu klären gibt.

Drei Referate – Regulierungszusammenfassung und Praxiseinblicke

In drei Keynote-Referaten wurden diese Fragen dann thematisiert. Peter Burkhalter, Head Accounting, Swisscom (Schweiz) AG und Co-Leiter der SwissHoldings Fachgruppe "Rechnungslegung und Berichterstattung", Dominik Marbet, Head Public Affairs & Sustainability, Baloise, und Thomas Nietlispach, MLL Legal, fassten die heute bekannten Eckpunkte der CSRD und ihre Relevanz für Schweizer Unternehmen zusammen. Peter Burkhalter und Dominik Marbet gaben ergänzend Einblicke in den Stand der Vorbereitungsarbeiten in ihren Unternehmen.

Verfügbarkeit der Daten als Krux und Mindset als Game Changer

Die Praxiseinblicke in den Referaten zeigten, dass vielen Schweizer Unternehmen heute die Ressourcen und das interne Know-how, für die notwendige, aber aufwändige Datensammlung bzw. Datenerhebung fehlt. Mit einer isolierten Projektgruppe in der Konzernzentrale ist es nicht getan. Das Thema betrifft das ganze Unternehmen und es braucht die Mithilfe vieler Abteilungen im internationalen Netzwerk eines Unternehmens, um an die nötigen Daten zu kommen, stellte deshalb Benedikt Gratzl, Geschäftsführender Partner bei Taktkomm, in der Panel-Diskussion klar.

Die zu erhebenden nicht-finanziellen Daten ermöglichen aber nicht nur rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern sie bieten der Unternehmensleitung wertvolle, ergänzende Informationen für die Unternehmenssteuerung. Auch werden sie zukünftig im Rahmen der Lieferkette zunehmend von Unternehmen im B2B-Geschäft und von Akteuren an den Finanzmärkten einverlangt werden. Ergänzend wurde in den Referaten wie auch in der anschliessenden von Zoé Baches, Journalistin der NZZ am Sonntag, moderierten Panel-Diskussion auf diese Aspekte eingegangen.

Wesentlichkeitsanalyse vor Berichterstattungsstrategie

Um die Komplexität der künftigen Berichterstattung zu reduzieren, so die übereinstimmende Aussage der Referenten, ist es zentral, dass die Schweizer Unternehmen ihre wesentlichen Themen nach dem sogenannten Prinzip der doppelten Wesentlichkeit kennen. Gerade in diesem Bereich unterstützt Taktkomm aktuell verschiedene Unternehmen. Neben dieser inhaltlichen Fokussierung sollten folgende Kernfragen, je nachdem mit Juristen, schnellstmöglich beantwortet werden:

  • Sind wir auf Konzernebene berichtspflichtig?
  • Wie sieht dies auf Ebene unserer Tochtergesellschaften aus?
  • Wann sind wir berichtspflichtig?
  • Besteht die Möglichkeit, die eigene(n) Tochtergesellschaft(en) von der Berichterstattungspflicht durch eine freiwillige Berichterstattung auf Konzernebene zu befreien?
  • Wie sind die mit den neuen Regulierungen verknüpften Verantwortlichkeiten in der Governance der Unternehmen zu berücksichtigen?

 

 

Für wen gelten die neuen Offenlegungspflichten der EU

Drei Grössenkriterien als Richtschnur

Die neuen Offenlegungspflichten der EU gemäss CSRD gelten ab 2025 für alle Firmen mit Sitz in der EU (börsennotierte und nicht börsennotierte) unabhängig von ihrer Rechtsform und vom Sitz einer allfälligen Muttergesellschaft, wenn zwei der folgenden drei Grössenkriterien überschritten werden:

  1. Durchschnittlich 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahrs
  2. Bilanzsumme über EUR 20 Mio.
  3. Umsatzerlös über EUR 40 Mio.

Die Grössenanforderungen liegen damit deutlich unter denjenigen gemäss Schweizer Obligationenrecht.

 

Höhere Offenlegungsanforderungen

Nach der CSRD muss die Berichterstattung in den Lagebericht im Geschäftsbericht integriert, in elektronischer, maschinenlesbarer Form vorgelegt und durch eine unabhängige Prüfgesellschaft revidiert werden.

Der Umfang der Berichterstattung steigt deutlich: Der europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) gibt für CSRD eine umfassende Liste an quantitativen und qualitativen Pflichtanforderungen vor. Dazu gehört u.a., dass sich die Unternehmen ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen identifizieren (sogenanntes Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, d. h. finanzielle Wesentlichkeit («Financial Materiality») und Wesentlichkeit der Auswirkung («Impact Materiality»). Unabhängig von ihrer Wesentlichkeit ist in jedem Fall eine ausführliche Klimaberichterstattung der Unternehmen (direkte und indirekte Emissionen – Scope 1 bis Scope 3) gefordert.

Die EU will mit der CSRD die Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung steigern und gleichzeitig über die Ausweitung Transparenz erhöhen.

 

Was muss wann umgesetzt werden?

Ab dem 1.1.2024

Erstmals für die Berichterstattung zum Jahr 2023:

Nicht-finanzielle Unternehmensberichterstattung gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) (betrifft kotierte grössere Unternehmen sowie Banken und Versicherungen)

Ab dem 1.1.2025

Erstmals für die Berichterstattung zum Jahr 2024:

Klimaberichterstattung nach Task Force on Climate-Related Financial Disclosures, TCFD (gemäss OR) (betrifft kotierte grössere Unternehmen sowie Banken und Versicherungen)

Nicht-finanzielle Berichterstattung nach CSRD (betrifft kotierte Unternehmen, die heute der Non-Financial Reporting Directive der EU (NFRD) unterstehen)

Ab dem 1.1.2026

Erstmals für die Berichterstattung zum Jahr 2025:

Nicht-finanzielle Berichterstattung nach CSRD (betrifft nicht-kotierte Unternehmen, welche die Kriterien der CSRD erfüllen, so auch grosse Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmen)

Vieles in Bewegung - Wir unterstützen Sie gerne

Taktkomm begleitet bereits heute diverse Schweizer Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die ihren Nachhaltigkeitsbericht 2022 nach bestehenden, weltweit anerkannten Standards wie GRI Standards 2021 erstellen und die neuen Vorgaben des Schweizer OR bzw. der EU-Richtlinien berücksichtigen (werden).

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