Vereinfachte ESRS und VS im EU-Amtsblatt veröffentlicht: Verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027
von Franziska Gumpfer
Die EU-Kommission hat die im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens vereinfachten Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und Standards für die freiwillige Berichterstattung (VS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie entsprechen den im Juli vorgelegten Entwürfen, wie der Rechnungslegungsverband DRSC mitteilte. Die Delegierte Verordnung 2026/1563 tritt am 10. November 2026 in Kraft und ist spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2027 oder später beginnen, verpflichtend anzuwenden.
Hier geht es zu den im Amtsblatt veröffentlichten Standards, die nun auch in Deutsch verfügbar sind:
Die Standards legen fest, welche Datenpunkte Unternehmen künftig im Rahmen der CSRD berichten müssen. Berichtspflichtig sind nach dem Omnibus-Verfahren nur noch Unternehmen mit Hauptsitz in der EU mit mehr als 1’000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz. EU-weit betrifft dies rund 3’700 Unternehmen.
Entscheid für ESRS-40a (grosse Nicht-EU-Unternehmen) ausstehend
Noch in Arbeit sind die ESRS-40a-Standards für grosse Unternehmen mit Hauptsitz ausserhalb der EU. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Juli 2026 entsprechende Entwürfe vorgelegt, die nun konsultiert werden. Die Standards sollen für Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro Jahresumsatz sowie einer EU-Tochtergesellschaft oder -Niederlassung mit mindestens 200 Mio. Euro Umsatz gelten. Anders als die ESRS für EU-Unternehmen sollen sie aber nicht dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit folgen, sondern berücksichtigen lediglich die Auswirkungen der Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt (Impact Materiality / inside-out). Über die mit Nachhaltigkeitsthemen verbundenen finanziellen Chancen und Risiken für die Unternehmen (Financial Materiality / outside-in), müssen die grossen Nicht-EU-Unternehmen gemäss dem Entwurf der ESRS-401-Standards nicht berichten. Die EU-Kommission plant, den delegierten Rechtsakt bis Mitte Mai 2027 zu erlassen. Die Vernehmlassung läuft bis 31. Oktober 2026.